Bitte schreiben sie uns ein e-mail, oder rufen sie uns an.



Nach dem Angebot setzen sich unsere Mitarbeiter innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung, um die Buchung zu bestätigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

--- Regierungsinformation! ---
Das Gesetz CLVI 2016. Akt 9 / H. § (2) spricht aus, dass alle Gäste, sowohl Erwachsene als auch Minderjährige verpflichtet sind, dem Gastgeber zum Zweck der Datenerfassung ihren Ausweis (Personalausweis, Reisepass) auszuhändigen. Die Daten werden vom Ungarischen Fremdenverkehrsamt (MTÜ) und der Gästeinformationsdatenbank (VIZA) verwaltet. Die Nichtvorlage eines Ausweises führt zu einer obligatorischen Verweigerung der Beherbergungsleistung, es gilt als nicht angekommen und kann gemäß den Stornierungsbedingungen sanktioniert werden.


Aus diesem Grund werden alle unsere Gäste gebeten, vor Reiseantritt die Gültigkeit ihres Ausweises zu prüfen und beim Check-in vorzubereiten.